Häufig gestellte Fragen zu myschoolcare
Wir suchen nach Mitarbeitern, welche folgende wesentlichen Eigenschaften mitbringen – Zuverlässigkeit, Empathie und Kompetenz. Bei der Auswahl des konkreten Schulbegleiters orientieren wir uns an den Ansprüchen der Kostenträger und der spezifischen Sachlage. Nachdem uns potentielle Mitarbeiter ihre möglichen Einsatzzeiten mitgeteilt haben, prüfen wir in einem persönlichen Gespräch die notwendigen Voraussetzungen. Alle Mitarbeiter müssen vor dem ersten Einsatz ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Unsere Mitarbeiter sind bei uns fest angestellt und versichert.
myschoolcare-Schulbegleiter absolvieren ein umfassendes Schulungsprogramm. Zu den Inhalten zählen u.a. Kommunikation, Erkennen von Notsituationen, Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie Sicherheitsaspekte. Die Schulungen ersetzen nicht die individuelle Einweisung in die jeweilige Kundensituation. Viele Standorte bieten externe Schulungen (Autismus, ADHS) für Ihre Mitarbeiter an.
Häufig gestellte Fragen im Bereich Schulbegleitung
Unsere Schulbegleitung versucht einer vielfältigen Rolle gerecht zu werden. Dabei sind sie zum Beispiel Vermittler, Beobachter, Orientierungshelfer und Sprachrohr in einer Person. Gleichzeitig übernimmt die Begleitung die Aufgabe als Bindeglied zwischen Lehrer, Eltern, Mitschüler und dem Kind. Wichtig dabei ist es, dass eine erfolgreiche Schulbegleitung nur funktioniert, wenn alle an einem Strang ziehen. „GEMEINSAM SIND WIR STARK“. Bei der Auswahl des konkreten Schulbegleiters orientieren wir uns an den Ansprüchen der Kostenträger und der spezifischen Sachlage.
Unsere Schulbegleitung kann sowohl für Regel-(Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien) als auch für Förderschulen beantragt werden. Wir vermitteln auch Individualbegleiter für Kinder, die einen Hort oder Kindergarten besuchen.
Häufig gestellte Fragen von Eltern und sorgeberechtigten Personen
Unsere Schulbegleitung kann sowohl für Regel-(Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien) als auch für Förderschulen beantragt werden. Wir vermitteln ebenfalls Individualbegleiter für Kinder, die einen Hort, einen Kindergarten oder eine heilpädagogische Tagesstätte/HPT besuchen.
Ziel der Schul- und Individualbegleitung ist es, Defizite zu kompensieren und Hilfestellung zu geben. Sie gibt somit Hilfe zur Selbsthilfe und übernimmt keine Aufgaben. Es soll durch eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung die Bewältigung des Alltages in der Schule oder dem Kindergarten ermöglicht werden. Die Leistung hat das Ziel, das betreute Kind unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Beeinträchtigung, einen weitgehend selbstständigen Besuch zu ermöglichen. Somit soll die soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sichergestellt werden.
Die Übernahme der Kosten ist einkommensunabhängig. Die Kosten für eine Schul- bzw. Individualbegleitung werden durch die Eingliederungshilfe gemäß §§ 99 ff SGB IX und § 35 a SGB VIII sichergestellt. Die Kostenträger sind je nach Krankheitsbild die Sozialhilfeträger (Sozialämter, Jugendämter, in Teilen Süddeutschlands auch Bezirke). Sie als Eltern stellen den Antrag beim jeweils zuständigen Amt. Eine Finanzierung über das persönliche Budget ist in Einzelfällen auch möglich.
Häufig gestellte Fragen im Bereich Finanzierung
Referenzen
Unsere Leistungen
Ob Schulbegleitung, Individualbegleitung oder eine Betreuung für Kinder mit Diabetes – wir von myschoolcare vermitteln Begleitungen für Schulen und Kitas und bieten Ihnen folgende Leistungen an:
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