Schulbegleitung

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Was ist Schulbegleitung?

Als Schulbegleiter werden Personen bezeichnet, die im Rahmen einer Eingliederungshilfe Kindern mit Beeinträchtigung (körperlich, geistig, seelisch-emotional) im Schultag begleiten. Weitere gängige Berufsbezeichnungen sind: Integrationshelfer, Schulassistent oder Individualbegleiter.

Bei einem Schulbegleiter handelt es sich in speziellen Fällen um eine ausgebildete und qualifizierte Fachkraft, die einen Schüler im 1:1-Verhältnis individuell und speziell auf ihn abgestimmt begleitet und in verschiedenen Situationen unterstützt. Es besteht auch die Möglichkeit einer 1:2 Begleitung (Pool – Bildung). Hierfür wird eine gesonderte Genehmigung benötigt. Die Anforderungen der Qualifikation variieren von Bundesland zu Bundesland. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt.

Ziel der Schulbegleitung ist es, Ihrem Kind die Teilhabe am regulären Schulalltag zu ermöglichen. Dabei soll unter anderem die Motivation zum eigenständigen Arbeiten angestoßen werden, um das Selbstvertrauen zu stärken.

Unsere Leistungen in der Schulbegleitung

Das sagen unsere Kunden

Das Wohl der von uns begleiteten Kinder ist für uns das höchste Gut. Deshalb freuen wir uns, wenn wir im Leben der Familien, mit denen wir arbeiten dürfen, einen positiven Unterschied machen.

Ein Mann und ein Junge sitzen barfuß auf sandigem Boden zwischen hohem Gras am Strand. Der Mann kitzelt den Jungen, der lacht. Im Hintergrund sind das Meer und der Himmel zu sehen.

"Wir haben seit 2 Jahren über den Träger myschoolcare eine sehr kompetente Schulbegleitung gefunden. Ich freue mich immer noch, wie schnell alles ging. Vorstellung der Schulbegleiterin bei uns zu Hause, dann an der Schule, und schon ging es los. Ein herzliches Dankeschön an euch alle!"

- Familie betreut von myschoolcare -

Eine Frau in einem blauen Pullover sitzt auf einer Couch und hält lächelnd ein junges Mädchen in einem rosa Kleid. Das Mädchen schaut auf ein Smartphone und lächelt.

"Dank euch hatte mein Kind vom ersten Schultag eine Begleitperson. Jeglicher Kontakt, ob per Telefon oder E-Mail, ist stets einwandfrei. Es ist so unglaublich toll, dass uns als Eltern jemand begleiten kann / uns unterstützt, da man es eh so schwer hat in diesem Sozialsystem. Man kann sich zu 100% auf euch verlassen. Danke, macht weiter so."

- Mutter mit betreutem Kind von myschoolcare -

Was macht myschoolcare besonders?

myschoolcare hat sich mit erfahrenen Schul- und Individualbegleitungen auf die persönliche Förderung von Kindern in Schulen und Kitas spezialisiert. Eltern von Kindern mit geistigen, körperlich-motorischen oder emotionalen und sozialen Entwicklungsbeeinträchtigungen haben ein Anrecht auf eine besondere Unterstützung.

Wir vermitteln unter den individuellen Voraussetzungen Ihres Kindes, die für Sie beste Schulbegleitung und ermöglichen Ihrem Kind so die Teilnahme am regulären Schul- oder Kitaalltag.

Eine Person in einem gestreiften Hemd hält einer anderen Person, deren Hand die Blume annimmt, eine weiße Gänseblümchenblüte hin. Der Hintergrund ist unscharf.

Häufig gestellte Fragen zu myschoolcare

Wir suchen nach Mitarbeitern, welche folgende wesentlichen Eigenschaften mitbringen – Zuverlässigkeit, Empathie und Kompetenz. Bei der Auswahl des konkreten Schulbegleiters orientieren wir uns an den Ansprüchen der Kostenträger und der spezifischen Sachlage. Nachdem uns potentielle Mitarbeiter ihre möglichen Einsatzzeiten mitgeteilt haben, prüfen wir in einem persönlichen Gespräch die notwendigen Voraussetzungen. Alle Mitarbeiter müssen vor dem ersten Einsatz ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Unsere Mitarbeiter sind bei uns fest angestellt und versichert.

myschoolcare-Schulbegleiter absolvieren ein umfassendes Schulungsprogramm. Zu den Inhalten zählen u.a. Kommunikation, Erkennen von Notsituationen, Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie Sicherheitsaspekte. Die Schulungen ersetzen nicht die individuelle Einweisung in die jeweilige Kundensituation. Viele Standorte bieten externe Schulungen (Autismus, ADHS) für Ihre Mitarbeiter an.

Häufig gestellte Fragen von Eltern und sorgeberechtigten Personen

Dank der Unterstützung eines Mitarbeiters von myschoolcare hat Ihr Kind die Chance, die geeignete Schule/Kindergarten oder eine andere Einrichtung zu besuchen. Die Begleitung erleichtert bzw. ermöglicht den Besuch der Einrichtung sowie die Teilhabe an Ausflügen oder Projekten. Wichtig bei der Arbeit als Schul- oder Individualbegleiter ist immer die Förderung der Selbständigkeit des Kindes. Unser Grundsatz lautet dabei: „So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich!“

Unsere Schulbegleitung kann sowohl für Regel-(Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien) als auch für Förderschulen beantragt werden. Wir vermitteln ebenfalls Individualbegleiter für Kinder, die einen Hort, einen Kindergarten oder eine heilpädagogische Tagesstätte/HPT besuchen.

Ziel der Schul- und Individualbegleitung ist es, Defizite zu kompensieren und Hilfestellung zu geben. Sie gibt somit Hilfe zur Selbsthilfe und übernimmt keine Aufgaben. Es soll durch eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung die Bewältigung des Alltages in der Schule oder dem Kindergarten ermöglicht werden. Die Leistung hat das Ziel, das betreute Kind unter Berücksichtigung der Art und Schwere der Beeinträchtigung, einen weitgehend selbstständigen Besuch zu ermöglichen. Somit soll die soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sichergestellt werden.

Die Mitarbeiter von myschoolcare übernehmen vielfältige Aufgaben im Schulalltag und besetzen zahlreiche unterschiedliche Rollen. Unsere Schulbegleiter sind Vermittler, Beobachter, Orientierungshelfer und Sprachrohr in einer Person. Gleichzeitig übernimmt die Begleitung die Aufgabe, als Bindeglied zwischen Lehrer, Klasse und Eltern zu agieren. Immer unter dem Motto, „Gemeinsam sind wir stark“. Bei der Auswahl eines Mitarbeiters orientieren wir uns an den Ansprüchen der Kostenträger und der spezifischen individuellen Sachlage des zu unterstützenden Kindes.

Die Übernahme der Kosten ist einkommensunabhängig. Die Kosten für eine Schul- bzw. Individualbegleitung werden durch die Eingliederungshilfe gemäß §§ 99 ff SGB IX und § 35 a SGB VIII sichergestellt. Die Kostenträger sind je nach Krankheitsbild die Sozialhilfeträger (Sozialämter, Jugendämter, in Teilen Süddeutschlands auch Bezirke). Sie als Eltern stellen den Antrag beim jeweils zuständigen Amt. Eine Finanzierung über das persönliche Budget ist in Einzelfällen auch möglich.

Häufig gestellte Fragen im Bereich Finanzierung

Die Übernahme der Kosten ist einkommensunabhängig. Die Kosten für eine Schul- bzw. Individualbegleitung werden durch die Eingliederungshilfe gemäß §§ 99 ff SGB IX und § 35 a SGB VIII sichergestellt. Die Kostenträger sind je nach Krankheitsbild die Sozialhilfeträger (Sozialämter, Jugendämter, in Teilen Süddeutschlands auch Bezirke). Sie als Eltern stellen den Antrag beim jeweils zuständigen Amt. Eine Finanzierung über das persönliche Budget ist in Einzelfällen auch möglich.
Je nach Bundesland kann dies variieren, wie zum Beispiel in Bayern das persönliche Budget bei körperlich oder geistig beeinträchtigte Kindern. Informieren Sie sich hier bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Häufig gestellte Fragen im Bereich Schulbegleitung

Unsere Schulbegleitung versucht einer vielfältigen Rolle gerecht zu werden. Dabei sind sie zum Beispiel Vermittler, Beobachter, Orientierungshelfer und Sprachrohr in einer Person. Gleichzeitig übernimmt die Begleitung die Aufgabe als Bindeglied zwischen Lehrer, Eltern, Mitschüler und dem Kind. Wichtig dabei ist es, dass eine erfolgreiche Schulbegleitung nur funktioniert, wenn alle an einem Strang ziehen. „GEMEINSAM SIND WIR STARK“. Bei der Auswahl des konkreten Schulbegleiters orientieren wir uns an den Ansprüchen der Kostenträger und der spezifischen Sachlage.

Unsere Schulbegleitung kann sowohl für Regel-(Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien) als auch für Förderschulen beantragt werden. Wir vermitteln auch Individualbegleiter für Kinder, die einen Hort oder Kindergarten besuchen.

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